Ab sofort: Live Piano & Dinner Night jeden Mittwoch

Ab sofort

Live Piano & Dinner Night

jeden Mittwoch um 18:00 Uhr
mit Reinhard Wallner

Reservierung telefonisch unter +43-2236-52225

Dazwischen begrüßen wir Sie wie gewohnt bei unseren traditionellen Events:

Datum
Zeit
Veranstaltung
Mi., 15. Sep. 2021 18:30 Uhr Weinverkostung mit der Domäne Wachau
dem Weingut am Kellerberg in der Wachau mit dem traditionell genussvollen „Weinmenü“
Do., 16. Sep. 2021 18:30 Uhr Weinverkostung mit der Domäne Wachau
dem Weingut am Kellerberg in der Wachau mit dem traditionell genussvollen „Weinmenü“
Mi., 13. Okt. 2021 18:30 Uhr Weinverkostung mit dem Weingut Stiegelmar
dem Weingut am Kellerberg in der Wachau mit dem traditionell genussvollen „Weinmenü“
Do., 14. Okt. 2021 18:30 Uhr Weinverkostung mit dem Weingut Stiegelmar
dem Weingut am Kellerberg in der Wachau mit dem traditionell genussvollen „Weinmenü“

Alle Termine – vorbehaltlich eventueller COVID-19 Maßnahmen – ohne Gewähr

Bleiben Sie gesund!

Ihre Familie Fakler

Die erste Weinverkostung 2021

Die erste

Weinverkostung 2021

im Jagdhof steht am Do., 27. und Fr. 28. Mai 2021 auf dem Programm.

Wir freuen uns, Ihnen Weine des Familienweinguts Kolkmann aus Fels am Wagram präsentieren zu dürfen.

An zwei Tagen bieten wir Ihnen wieder unsere traditionelle Weinverkostung mit einem besonders auf die Weine abgestimmten Weinmenü.

Wir freuen uns auf Ihre Reservierung zu einem der beiden Termine:

Beginn: jeweils 18 Uhr

Reservierung bitte
telefonisch unter +43-2236-522 25 oder per E-Mail info@jagdhof.cc

Zutrittsvoraussetzungen gem. COVID-19-Öffnungsverordnung,
BGBl II Nr. 214/2021 idgF

  • Zutritt nur für geimpfte, getestete oder genesene Personen.
  • Sperrstunde ist vorerst auf 22.00 Uhr festgelegt.
  • Besuchergruppen in geschlossenen Räumen aus maximal vier (4) Personen
    • zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder (oder minderjährigen Kindern, gegenüber denen diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen), höchstens jedoch sechs (6) minderjährige Kinder, oder
    • aus Personen bestehen, die im gemeinsamen Haushalt leben.
  • Besuchergruppen im Freien aus maximal zehn (10) Personen
    • zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjährigen Kindern, gegenüber denen diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen, höchstens jedoch zehn minderjährige Kinder, oder
    • aus Personen bestehen, die im gemeinsamen Haushalt leben.
  • Die Konsumation von Speisen und Getränken darf nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen erfolgen.
  • Gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder zur selben Besuchergruppe gehören ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
  • In geschlossenen Räumen ist eine Maske zu tragen (z.B. auf dem Weg zum Tisch, zur Toilette, etc…). Dies gilt nicht während des Verweilens am Verabreichungsplatz.
  • Der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr ist für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.

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